Was
ist das Etikett NICHT?
Das Etikett stellt KEIN Qualitätssiegel für alle Aspekte
bezüglich der Leistung eines Reifens im Allgemeinen dar. Es ersetzt
nicht die Qualitätskontrolle spezialisierter Labors oder Informationen,
die von den Herstellern und anderen (z. B. Automobilclubs), gegebenenfalls
unter Verwendung eines breiten Spektrums von Qualitätskriterien,
herausgegeben werden. In dieser Hinsicht ähnelt es dem Energieverbrauchsetikett
für Waschmaschinen, das angibt, wie viel Strom eine Waschmaschine
typischerweise im Jahr verbraucht, aber keine Angaben zu spezifischen
zusätzlichen Funktionen macht, die die Waschmaschine eventuell
aufweist. Beispielsweise ist die Angabe M+S (Matsch und Schnee) nicht
Teil des Verbrauchsetiketts, da sie in Übereinstimmung mit internationalen
Vorschriften bereits auf der Seite des Reifens angebracht sein sollte.
Andere Parameter wie das Verhalten bei Aquaplaning oder die Handhabung
in Kurven konnten bei der Kennzeichnungsregelung nicht berücksichtigt
werden, weil es dafür keine anerkannten standardisierten Prüfmethoden
gibt.
Wie
wird den Verbrauchern die Kennzeichnung dargeboten?
Seit dem 1. November 2012 sind Hersteller und Importeure von Reifen
verpflichtet, allen nach dem 1. Juli 2012 produzierten Reifen
Aufkleber, Anhänger und technisches Werbematerial mitzugeben.
Händler (z. B. Reifenhändler, Reparaturwerkstätten,
Kfz-Händler) sind verpflichtet, diese Informationen am Verkaufsort
an einer deutlich sichtbaren Stelle verfügbar zu machen.
Für Reifen, die vor dem 1. Juli 2012 produziert wurden, besteht
keine derartige Verpflichtung. Verbraucher werden deshalb eine
Zeit lang sowohl Reifen mit Etikett als auch solche ohne Etikett
in den Geschäften vorfinden. Den Herstellern soll damit Zeit
zur Verringerung ihrer Altbestände und für Vorbereitungen
auf die neue Kennzeichnungsregelung gegeben werden.
Wie funktioniert das Kennzeichnungssystem und wie wird
es kontrolliert?
Wie
schon seit mehr als 15 Jahren bei Haushaltsgeräten beruht auch
das EU-Kennzeichnungssystem für Reifen auf der Eigenerklärung
der Hersteller oder Importeure. Die Mitgliedstaaten müssen aber
die Bestimmungen zur Marktüberwachung in den einschlägigen
nationalen Rechtsvorschriften anwenden. Sie sind zur Marktkontrolle
verpflichtet, wozu auch die Kontrolle der Einhaltung der Verordnung
über die Kennzeichnung von Reifen gehört. Die nationalen
Behörden müssen auch die Übereinstimmung der für
Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräusch angegebenen
Klassen auf dem Reifenetikett mit den gemessenen Werten überprüfen.
Ähnlich wie bei anderen Erzeugnissen werden die Kontrollen ausschließlich
von den nationalen Behörden und nicht von unabhängigen Einrichtungen
vorgenommen.
Gibt es Mindestanforderungen für Reifenparameter?
Mindestanforderungen
für Reifenparameter (wie Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch)
sind in einer anderen EU-Verordnung, der Verordnung über die
Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und ihrer Bauteile hinsichtlich
ihrer allgemeinen Sicherheit festgelegt. In dem Maße, wie die
EU diese Mindestanforderungen anhebt, werden bestimmte Klassen schrittweise
abgeschafft. Für die Kraftstoffeffizienz gilt beispielsweise,
dass Reifen der Klasse G seit dem 1. November 2014 nicht mehr auf
den Markt gebracht werden dürfen, Reifen der Klasse F ab dem
1. November 2018 nicht mehr. Für die anderen Parameter (Nasshaftung
und Rollgeräusch) gelten andere Fristen.
Welche Reifen fallen unter die Verordnung?
Die Verordnung gilt für fast alle Reifen für vierrädrige
Kraftfahrzeuge (Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und
schwere Nutzfahrzeuge für die Personen- und Güterbeförderung).
Nicht erfasst werden hingegen runderneuerte Reifen, Geländereifen
für den gewerblichen Einsatz, Notradreifen, Spikesreifen,
ausschließlich für Rennen verwendete Reifen, Reifen
einer Geschwindigkeitskategorie unter 80 km/h, Reifen für
erstmals vor dem 1. Oktober 1990 zugelassene Fahrzeuge und Reifen
mit einem Nenndurchmesser kleiner als 254 mm oder größer
als 635 mm.
Fragen
hierzu beantworten wir Ihnen auch gern telefonisch unter 030 51
0660 73.
Quelle:
http://ec.europa.eu/index_de.htm
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