Die EU-Energieverbrauchskennzeichnung für Reifen

Fragen und Antworten

Seit dem 1. November 2012 können sich die Verbraucher mit einem Blick darüber informieren, welche Reifen Kraftstoff sparen helfen: Ein neues leicht lesbares Etikett stuft Reifen auf einer Skala von G (schlecht) bis A (am besten) ein. Um zu gewährleisten, dass der geringere Kraftstoffverbrauch nicht zu Lasten der Sicherheit oder Geräuscharmut geht, werden drei Parameter bewertet: Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch.

Wie sieht das Etikett aus?

Das Etikett ähnelt den bereits zur Verbrauchskennzeichnung von Waschmaschinen, Geschirrspülern und Kühlschränken verwendeten Etiketten. Je besser der Reifen (Kraftstoffeinsparung, Sicherheit und Lärmemissionen), desto besser die Einstufung. G (rot) ist die schlechteste Klasse, A (grün) die beste.

Die drei Parameter:

Der Kraftstoffverbrauch steht mit dem Rollwiderstand in Zusammenhang. Bei einer Verringerung des Rollwiderstands verbraucht der Reifen weniger Kraftstoff. Die Nasshaftung ist eine der wichtigsten sicherheitstechnischen Eigenschaften von Reifen. Reifen mit sehr guter Nasshaftung sorgen auf nasser Fahrbahn für einen kürzeren Bremsweg. Das externe Rollgeräusch des Reifens wird symbolisch mit Wellen dargestellt: Eine schwarze Welle zeigt den niedrigsten Geräuschpegel an, drei den höchsten. Bezweckt wird die Verringerung des Verkehrslärms für Anwohner.

Welchen Vorteil hat der Verbraucher?

Wie bei Kühlschränken, Waschmaschinen und anderen Geräten erhält der Verbraucher einen schnellen Überblick: Welche Reifen verbrauchen weniger Kraftstoff, ohne dass Kompromisse bei der Sicherheit und den Lärmemissionen eingegangen werden müssen? Die Kennzeichnung erleichtert dem Verbraucher den Vergleich verschiedener Reifen und damit seine Kaufentscheidung.

 

Wie viel können Sie sparen?

Durch die Wahl des besten Reifens (A) können Verbraucher die Spritkosten um bis zu 9 % gegenüber dem leistungsschwächsten Produkt (G) auf dem Markt senken. 3 Beispiele:

- Wenn Sie einen typischen Pkw fahren und im Jahr 25 000 km zurücklegen (10 000 km in der Stadt, 15 000 km über Land), können Sie die Kraftstoffkosten um 170 bis 230 € im Jahr senken. Da die besten Reifen teurer sind (um 240 bis 320 €), erzielen Sie im zweiten Jahr Nettoeinsparungen: zwischen 100 und 140 €.

- Wenn Sie einen großen Pkw (Verbrauch von 10 Litern/100 km) mit einer hohen jährlichen Fahrleistung nutzen (10 000 km in der Stadt, 25 000 km Autobahn), können Sie die Kraftstoffkosten noch stärker verringern: um 450 € im Jahr. Auch wenn die besten Reifen teurer sind (um 240 bis 320 €), sparen Sie bereits im ersten Jahr zwischen 130 und 210 €.

- Wenn Sie einen Lieferwagen fahren, wie er von Unternehmen für Anlieferung und Transport verwendet wird, der eine jährliche Fahrleistung von 40 000 km aufweist (20 000 km in der Stadt, 20 000 km über Land), können Sie Einsparungen beim Kraftstoff zwischen 290 und 360 EUR im Jahr erreichen. Bei zusätzlichen Kosten für die Reifen in Höhe von 280 bis 360 € rechnet sich der Kauf bereits im Verlauf des ersten Jahres.

 

Was ist das Etikett NICHT?

Das Etikett stellt KEIN Qualitätssiegel für alle Aspekte bezüglich der Leistung eines Reifens im Allgemeinen dar. Es ersetzt nicht die Qualitätskontrolle spezialisierter Labors oder Informationen, die von den Herstellern und anderen (z. B. Automobilclubs), gegebenenfalls unter Verwendung eines breiten Spektrums von Qualitätskriterien, herausgegeben werden. In dieser Hinsicht ähnelt es dem Energieverbrauchsetikett für Waschmaschinen, das angibt, wie viel Strom eine Waschmaschine typischerweise im Jahr verbraucht, aber keine Angaben zu spezifischen zusätzlichen Funktionen macht, die die Waschmaschine eventuell aufweist. Beispielsweise ist die Angabe M+S (Matsch und Schnee) nicht Teil des Verbrauchsetiketts, da sie in Übereinstimmung mit internationalen Vorschriften bereits auf der Seite des Reifens angebracht sein sollte. Andere Parameter wie das Verhalten bei Aquaplaning oder die Handhabung in Kurven konnten bei der Kennzeichnungsregelung nicht berücksichtigt werden, weil es dafür keine anerkannten standardisierten Prüfmethoden gibt.


Wie wird den Verbrauchern die Kennzeichnung dargeboten?

Seit dem 1. November 2012 sind Hersteller und Importeure von Reifen verpflichtet, allen nach dem 1. Juli 2012 produzierten Reifen Aufkleber, Anhänger und technisches Werbematerial mitzugeben. Händler (z. B. Reifenhändler, Reparaturwerkstätten, Kfz-Händler) sind verpflichtet, diese Informationen am Verkaufsort an einer deutlich sichtbaren Stelle verfügbar zu machen. Für Reifen, die vor dem 1. Juli 2012 produziert wurden, besteht keine derartige Verpflichtung. Verbraucher werden deshalb eine Zeit lang sowohl Reifen mit Etikett als auch solche ohne Etikett in den Geschäften vorfinden. Den Herstellern soll damit Zeit zur Verringerung ihrer Altbestände und für Vorbereitungen auf die neue Kennzeichnungsregelung gegeben werden.


Wie funktioniert das Kennzeichnungssystem und wie wird es kontrolliert?

Wie schon seit mehr als 15 Jahren bei Haushaltsgeräten beruht auch das EU-Kennzeichnungssystem für Reifen auf der Eigenerklärung der Hersteller oder Importeure. Die Mitgliedstaaten müssen aber die Bestimmungen zur Marktüberwachung in den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften anwenden. Sie sind zur Marktkontrolle verpflichtet, wozu auch die Kontrolle der Einhaltung der Verordnung über die Kennzeichnung von Reifen gehört. Die nationalen Behörden müssen auch die Übereinstimmung der für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräusch angegebenen Klassen auf dem Reifenetikett mit den gemessenen Werten überprüfen. Ähnlich wie bei anderen Erzeugnissen werden die Kontrollen ausschließlich von den nationalen Behörden und nicht von unabhängigen Einrichtungen vorgenommen.


Gibt es Mindestanforderungen für Reifenparameter?

Mindestanforderungen für Reifenparameter (wie Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch) sind in einer anderen EU-Verordnung, der Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und ihrer Bauteile hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit festgelegt. In dem Maße, wie die EU diese Mindestanforderungen anhebt, werden bestimmte Klassen schrittweise abgeschafft. Für die Kraftstoffeffizienz gilt beispielsweise, dass Reifen der Klasse G seit dem 1. November 2014 nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen, Reifen der Klasse F ab dem 1. November 2018 nicht mehr. Für die anderen Parameter (Nasshaftung und Rollgeräusch) gelten andere Fristen.


Welche Reifen fallen unter die Verordnung?

Die Verordnung gilt für fast alle Reifen für vierrädrige Kraftfahrzeuge (Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge für die Personen- und Güterbeförderung). Nicht erfasst werden hingegen runderneuerte Reifen, Geländereifen für den gewerblichen Einsatz, Notradreifen, Spikesreifen, ausschließlich für Rennen verwendete Reifen, Reifen einer Geschwindigkeitskategorie unter 80 km/h, Reifen für erstmals vor dem 1. Oktober 1990 zugelassene Fahrzeuge und Reifen mit einem Nenndurchmesser kleiner als 254 mm oder größer als 635 mm.

Fragen hierzu beantworten wir Ihnen auch gern telefonisch unter 030 51 0660 73.

Quelle: http://ec.europa.eu/index_de.htm